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Softair Waffen aus dem Ausland bestellt und erwischt worden! |
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The_Klerik
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Anmeldedatum: 14.11.2004 |
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Wohnort: Libria
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Salve,
also ich habe Softair Waffen aus dem Ausland per Internet bestellt und bin erwischt worden. Zu meinem Erstaunen will man diese Waffen (3 MAC11 (Hfc+Maruzen) eine davon mit Laserzieloptik sowie ein TM G36c) nun wie echte Waffen behandeln.
Ein kurzer Auszug aus meiner Anklageschrift:
Das Gutachten des LKA kommt zu dem Ergebnis das die bei dem Angeschuldigten sichergestellten Waffen unter dem Verbrechenstatbestand des § 51 Absatz 1 Waffg fallen (Mindeststrafe 1 Jahr, Höchsstrafe 5 Jahre).
Ich bin leider über 18 Jahre und wenn ich geahnt hätte was die Sache nachsich ziehen würde hätte ich mal schön die Finger von Airsoft gelassen.
Ich kann Euch (alle die mit Airsoftwaffen aus'm Ausland zocken) nur raten überlegt Euch lieber 5x ob Ihr wirklich zocken wollt und ob Ihr dafür Softairs verwendet die aus dem Ausland per Internet bestellt wurden.
Ich habe mir gedacht ich spare ein Paar Euros doch jetzt zahl ich mehr drauf als mir lieb ist und werde auch noch vorbestraft - wegen "Hightecherbsenpistolen". Ich verstehe die Deutsche Gesetzgebung nichtmehr und wenn ich könnte würde ich mich ins Ausland absetzten wo man als Mensch noch Mensch sein darf.  |
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_________________ FINDE DIE WAHRHEIT DENN DIE WAHRHEIT MACHT DICH FREI |
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Hightower
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LASST EUCH DAS EINE LEHRE SEIN!
Damit das keiner übersieht mache ich mal ein Sticky daraus.
Leute informiert euch einfach genau,bevor ihr solche dummheiten begeht die ihr später bitter bereut!
@The_Klerik
Halte uns doch bitte hier weiter auf dem laufenden. |
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Psycho (11:41 AM) :
Ich kann ein guter Mensch sein..
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locutus666
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Ich möchte wirklich nicht unverschämt sein aber laut deinem Anmeldedatum bist du schon ne weile hier und das Thema Bestellen im Ausland war ja schon mal da, bzw die Folgen die daraus sich ergeben können.
Nunja, dennoch wünsch ich dir viel Glück dabei und hoffe das du da nochmal mit nem blauen Auge (also keine Haftstrafe!) weg kommst. |
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_________________ http://www.monkey-squad.de
Bekennender EISREGEN-Fan # 1
Bekennender Iron Maiden-Fan # 4
Bekennender Endstille-Fan # 1 |
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Winterborn
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Oh wei, du Armer...
Wenn du Glück hast wird das ganze vielleicht als Minderschwerer Fall eingestuft und du kommt mit nem blauen Auge und den Anwaltskosten davon... hoffen wirs mal.
Aber auch wenn du jetzt andere sorgen hast, mich würde interessieren wo du die Dinger bestellt hast ? |
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_________________ Gutes sei ein löblich Brot, von dem ich zehre bis zum Tod! |
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Moneyshitter
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| Dass aus dem Ausland bestellte und ungeprüfte AS als echte Waffen gelten, dürfte ja wohl jedem klar sein, der sich hier im Forum einigermaßen eingelesen hat. Oder zumindest in anderen Foren, wer so weit geht und so ein hohes Risiko eingeht, der sollte sich auch darüber ausreichend informiert haben. Trotz allem wünsch ich dir "nur" Bewährung oder weniger. |
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4ndi Verwarnungen: 2 |
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| Winterborn hat Folgendes geschrieben: | Oh wei, du Armer...
Wenn du Glück hast wird das ganze vielleicht als Minderschwerer Fall eingestuft und du kommt mit nem blauen Auge und den Anwaltskosten davon... hoffen wirs mal.
Aber auch wenn du jetzt andere sorgen hast, mich würde interessieren wo du die Dinger bestellt hast ? |
Naja aber bei 4 Waffen? Dann haste aber wirklich Schwein gehabt ^^.
Hättest du mal den Thread der 2 Threads unter diesem ist durchgelesen, hätteste direkt gewusst was passiert (und du hast bestimmt vorher schon gewusst das die in DE illegal sind, sonst hättest net in HK bestellt [der Preisunterschied hätte dich ja schon stutzig machen müssen])!
Aber wünsch dir trotzdem viel Glück das die Strafe nicht zu schlimm wird! |
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PolskaPolenzka
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@ Voodoo: Das stimmt so nicht, ASGs die unter 0,5 J sind darfst du einführen ohne zum BüMa oder Beschussamt zu müssen.
Aber zum Thema, ich denke nicht, dass ein Gericht dir wegen sowas die Höchststrafe geben wird und wenn du Glück hast kommste mit ner Bewährung bei raus. Problem ist nur, das kann das Gericht bzw. der Richter entscheiden wie es ihm beliebt. Möglicherweise wollen sie aber auch ein Exempel statuieren um die Strafe generalpräventiv stärker wirken zu lassen, dann hättest du wohl Pech gehabt. |
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_________________ => "Nein, ein Triebwagen ist kein Wagen voller Triebtäter!" - Prof. Dr. P.- A. Albrecht |
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rkrail
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Bevor es noch weitergeht mit Spekualitonen und sonstigen geistigen Ergüssen, die ihm nichts bringen, mache ich hier dicht.
@The_Klerik
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