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Probleme mit Zombie
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Probleme mit Zombie 
BeitragVerfasst am: 26.07.2006 15:52:36 Antworten mit Zitat
Holzauge
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Am 02.02.2006 übernahm Zombie für mich den Umbau meiner Softair.
Die Teile habe ich alle bezahlt und als Lieferanschrift wurde die
von Zombie angegeben. Der Wert liegt bei etwa 200,- Euro plus die
Softair mit 280,- plus dem Akku, einem Tuninglauf und die Teile
die vorher schon verbaut wurden. Also insgesamt über 600,- Euro.
Dazu gehörte auch der Ersatz der GB. Leider war die GB die er mir
empfohlen hat lange nicht lieferbar. Am 18.03.2006 ist sie dann
aber doch bei ihm angekommen. Angeblich hatte sie jedoch einen Riss
und Zombie meinte das er sie zurück schicken würde. Seit dem habe
ich lange nichts mehr von Zombie gehört und er antwortete auch
nicht auf meine Emails. Langsam kam mir die Sache komisch vor und
ich habe Airsofthardware direkt angeschrieben. Zuerst wollten sie
mir keine Auskunft erteilen, da ich nicht der eigentliche Kunde war.
Ich habe denen dann die Situation erklärt und bekam als Antwort das
keine GB in Retour gegangen sein und auch kein Umtausch erfolgte.
Dann meldete sich Zombie, nachdem ich einen Blacklisteintrag in
seinem Forum erstellt hatte plötzlich doch. Er konnte sich die
Antwort von Airsofthardware nicht erklären, sagte mir aber das die
neue GB bereits angekommen sein und er momentan Stress in der Schule
aufgrund seiner Klausuren hat und nicht dazu gekommen ist meine
Softair fertig zu stellen. Ich hatte Verständnis und bat ihn darum
in der nächsten Zeit. Darauf habe ich wieder lange nichts von ihm
gehört und er antwortete auch nicht auf meine Anfragen. An seinem
Profil konnte ich sehen das er jeden Tag hier im Softairforum war.
Am 30.052006 antwortete er auf einem Beitrag in seinem Forum mir
das es im Moment alles etwas peu a peu läuft aber es voran geht.
Am 20.06.2006 bekam ich eine Nachricht von ihm in der er mir erklärte
das aufgrund eines Fehlers beim justieren des Motors das Bevelgear
beschädigt worden sei. Er würde aber auf seine Kosten ein neues besorgen.
Darauf folgte lange wieder eine Antwortstille seitens Zombie.
Dann stellte sich doch durch eine Nachricht von ihm herraus das er kein
Geld habe und ich warten müsste bis er welches bekommt. Da mir das Ganze
langsam aber sicher zu lange dauert habe ich einen zweiten Satz
Prometheus Gears bestellt und an ihn schicken lassen. Diese ist laut
UPS Transportverfolgung am 10.07.2006 bei ihm angekommen und
unterschrieben worden. Am 13.07.2005 schrieb er mir das er erst gerade
nach Hause gekommen sein und jetzt erst das Päckchen gefunden hat, sich
aber sofort um die Fertigstellung kümmern wird.
Die letzte Nachricht die ich von Zombie bekommen habe war vom 17.07.2006
in der stand, das er meine Softair jetzt fertig habe und nur noch
durchtesten müsste ob alles ok sei. Ich bat ihn mir die Softair bis
spätestens zum 21.07.2006 zurück zu schicken. Bis heute habe ich, nach
fast einem halben Jahr, meine Softair immer noch nicht wieder.
Eine Antwort auf den Verbleib habe ich auch nicht bekommen. Zombie ist
aber immer noch jeden Tag hier im Forum.
Jetzt bin ich mit meiner Geduld endgültig am Ende. Wenn Du meine Nachrichten
schon nicht liesst und es für besser hältst mir nicht zu antworten werde ich
anders reagieren. Du hast jetzt genau bis zum 01.08.2006 Zeit das meine Softair
hier bei mir zu Hause ist. Sollte das nicht der Fall sein werde ich zur Polizei
gehen und Anzeige Wegen Betrug und Diebstahl erstatten. Dazu werde ich dann
einen Anwalt bitten sich um die Sache zu kümmern.
 
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BeitragVerfasst am: 26.07.2006 18:45:57 Antworten mit Zitat
zois
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Da du jeglichen Rat, den man dir geben kann bereits schon selbst als deine nächsten Handlungen geposted hast und dadurch zeigst, dass du weist was zu tun ist! Frag ich mich ernsthaft warum du hier einen Thread aufmachst anstatt eine PN an die Admin`s zu schreiben!!
 
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BeitragVerfasst am: 26.07.2006 18:54:26 Antworten mit Zitat
S.E.A.L.
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Vlt wollte er uns damit warnen ? puhhh Jeder der sich das durchliest bildet sich seine eigene Meinung über den User Zombie. Ich würde mir nach den bisherigen Erkenntnisen nochmal gut überlegen ob ich meine ASG an Zombie weitergeben würde zur Modifizierung.
Wenn er gute "Beweise" hat um die Anschuldigungen zurückzuweisen, würde ich mir es nochmal überlegen und sagen das es ein Einzelfall war.

Vielleicht hat ja Holzauge ja schon eine PN an Mods udn Admins geschrieben. Und vlt haben die ihm ja dazu geraten einen Blacklisteintrag hier im SAF zu machen, weil Zombie anscheinend ja nur noch auf Blacklisteinträge reagiert puhhh

mfg
 
_________________
Zitat:
Zitat aus "Lions for Lambs":
"Noch nie habe ich solche Löwen, unter dem Kommando solcher Lämmer gesehen."
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BeitragVerfasst am: 26.07.2006 19:59:32 Antworten mit Zitat
Holzauge
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Was wollen (können) die Mods oder Admins denn da machen?
Die Sache ist nur so das Zombie tatsächlich erst nach meinem Blacklisteintrag
in seinem Forum reagiert hat. Er hat sich danach bei mir gemeldet, sich entschuldigt
und mir die Situation erklärt. Er bat mich auch um mein Einverständnis diesen Eintrag
zu löschen. Da ich nicht immer vom schlimmsten ausgehe gab ich ihn dazu mein
Einverständnis. Jetzt habe ich erneut einen Eintrag in seinem Forum verfasst.
Dieser blieb aber erfolglos. Bis dahin das sich noch ein anderer gemeldet hat, der
ebenfalls ein Problem mit Zombie hat. Zwischen den beiden ist es wohl zu einen
Verkauf gekommen. Angeblich ist das erste mal, als Zombie das Päckchen verschickte,
zurück gekommen und beim zweiten Versuch es zu verschicken komplett verschwunden.
Darauf einigten sich die beiden finanziell, so das Zombie den Wert zum grössten Teil
zurück erstatten wollte. Das soll vor 4 Monaten gewesen sein. Zur Rückzahlung ist es
jedoch nicht gekommen. Angeblich hat er kein Geld.
Ich möchte hier nicht den Anwalt spielen. Mir wurde dabei nur von einem weiteren
Problem mit Zombie berichtet. Da er immer wieder hier lustig Sachen verkauft müsste
er erstens Geld haben und zweitens sollte man vorsichtig sein mit ihm Geschäfte zu
machen. Aus meiner Sicht ignoriert er bewusst meine Nachrichten. Seine Verkäufe der
Sachen die er zum Verkauf anbietet bzw. angeboten hat, werden auch per privater
Nachricht geregelt. Diese ruft er also ab. Für mich ist das pure verarscherei!
Meine Gutgläubigkeit so auszunutzen ist schon eine Frechheit.
Da ich den ganzen Schriftverkehr belegen kann, bin ich ja mal auf seine Reaktion
gespannt wenn er Post von der Polizei bekommt.
 
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BeitragVerfasst am: 26.07.2006 22:17:05 Antworten mit Zitat
FlashBang
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Ich wäre an deiner Stelle erstmal etwas zurückhaltend mit Strafantrag. Wenn er eh schon knapp bei Kasse ist könnte dich das noch schlechter stellen. Wenn, dann lieber zivilrechtlich vorgehen.

Aber warum nicht erstmal die diplomatisch-bestimmte Art fahren? Da kriegt man sogar gewisse AirSoftHändler zum Zahlen von laaaange ausstehenden Forderungen lächeln

Also, du hast das Ding ja zu ihm geschickt, also flink die Telefonnummer raussuchen anhand der Adresse und ihn mal anrufen und freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass du gerne deine Sachen wieder hättest.

Wirkt manchmal Wunder wenn man unverhofft bei jemandem anruft der nicht damit rechnet zwinkern

Gruß
- Flash


Zuletzt bearbeitet von FlashBang am 31.07.2006 08:47:40, insgesamt einmal bearbeitet 
 
BeitragVerfasst am: 27.07.2006 03:09:57 Antworten mit Zitat
zois
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Wie möchtest du einen Betrug und Diebstahl, Zivilrechtlich handhaben bitteschön?? Verrate mir das mal! Bin gespannt!
 
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BeitragVerfasst am: 27.07.2006 03:52:50 Antworten mit Zitat
Holzauge
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Das geht alles. Habe heute schon mit meinem Anwalt telefoniert.
Strafrechtlich ist es Betrug. Zivilrechtlich kann man Schadensersatz
plus eben die Anwaltskosten fordern bzw. einklagen.
Sollte ich meine Softair zurück bekommen, hat sich alles erledigt.
Falls nicht kommt eine stolze Summe plus eine Spende an Vater Staat
zusammen. Jemand der mich bei Ebay übers Ohr hauen wollte, durfte
zivilrechtlich mir mein Geld mit nur knapp 30,- Euro zurück erstatten
und strafrechtlich 400,- Euro Strafe bezahlen. Da ist mein Anwalt hartnäckig.
Urlaub wegen eines Gerichtstermins und evtl. eine Lohnpfändung macht
sich beim Arbeitgeber auch nicht so gut. Vor allem nicht in der Probezeit.
Also Zombie: überlege Dir gut was Du machst. Das Beste wäre es wenn
ich die Softair bis spätesten zum 01.08.2006 hier liegen habe.
 
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BeitragVerfasst am: 27.07.2006 10:29:31 Antworten mit Zitat
FlashBang
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zois hat Folgendes geschrieben:
Wie möchtest du einen Betrug und Diebstahl, Zivilrechtlich handhaben bitteschön?? Verrate mir das mal! Bin gespannt!


Mein Junge, ich bin sicher du meinst es gut. Aber erstmal ist die Sache nur Betrug und kein Diebstahl. Die ASG wurde freiwillig an Zombie geschickt.
Weiterhin sind Strafverfahren nicht zur Kompensation von Schäden oder zur Durchsetzung von Forderungen des Antragstellers gedacht sondern lediglich das, was der Name schon vermuten lässt: ein STRAFverfahren. Heraus kommt eine Strafe die an den Staat bezahlt wird. Wofür genau diese Strafe jetzt eigentlich bezahlt wird bzw. werden soll, da sind sich die Rechtstheoretiker nicht ganz einig. Zur Zeit verfolgt der Staat allerdings eher die relativen Straftheorien.

Nochmal ums wirklich ganz deutlich zu machen: Bei einem Strafverfahren kriegt ein Geschädigter nix, null, nada! Wenn man da was will muss man zivilrechtlich gegen die Person vorgehen und ihn z.B. auf Schadensersatz verklagen oder auf Herausgabe (§985 BGB). Hierbei springt erst was für den Geschädigten heraus.

Wenn Zombie jetzt eh nicht viel Geld hat, dann wäre es kontraproduktiv ihn sofort anzuklagen und ihn dann zu verklagen. Denn der Staat holt sich sein Geld durchaus effizient. Als Kläger will man aber natürlich erstmal selbst seinen Schaden ersetzt haben. Außerdem muss man ja keine Jugendlichen wissentlich willentlich ins Unglück stürzen.


Holzauge, einen Anwalt einzuschalten ist natürlich eine valide Option, allerdings solltest du wirklich ein letztes mal kooperativ versuchen die Sache zu lösen und ihn anrufen. Erzeugt deutlich weniger Kosten und man kann die Sache so garantiert deutlich schneller lösen. Bis nämlich ein Gerichtstermin vereinbart wurde (im worst-case) und dann verhandelt wurde geht wieder einige Zeit ins Land. Du willst doch auch deine ASG möglichst schnell wiedersehen.
Ein anderer Aspekt wäre, dass du Zombie zu einer Straftat angestiftet hast durch den Tuningauftrag. Ich weiß nicht, ob das ein ermittelnder Staatsanwalt bei Verfolgung des Betrugs sieht, aber wenn er es sieht, dann seid ihr beide ziemlich dran. Das Tunen von ASGs >0,5J ist nämlich ein Verstoß gegen das WaffG genau wie das Manipulieren einer scharfen Wafffe.

Ich hoffe ich konnte dir helfen, bzw. dir eventuell eine alternative Lösungsmöglichkeit eröffnen.


Zois, solltest du immernoch nicht kapiert haben, wie das mit den verschiedenen Verfahrensarten läuft, kannst du mir ja eine PM schicken.

Ich hoffe ich habe es dir bitteschön gut erklärt und es dir verraten und damit deine Spannung gelöst zwinkern

Gruß
- Flash
 
 
BeitragVerfasst am: 27.07.2006 14:18:54 Antworten mit Zitat
zois
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FlashBang hat Folgendes geschrieben:
zois hat Folgendes geschrieben:
Wie möchtest du einen Betrug und Diebstahl, Zivilrechtlich handhaben bitteschön?? Verrate mir das mal! Bin gespannt!


Mein Junge, ich bin sicher du meinst es gut. Aber erstmal ist die Sache nur Betrug und kein Diebstahl. Die ASG wurde freiwillig an Zombie geschickt.
Weiterhin sind Strafverfahren nicht zur Kompensation von Schäden oder zur Durchsetzung von Forderungen des Antragstellers gedacht sondern lediglich das, was der Name schon vermuten lässt: ein STRAFverfahren. Heraus kommt eine Strafe die an den Staat bezahlt wird. Wofür genau diese Strafe jetzt eigentlich bezahlt wird bzw. werden soll, da sind sich die Rechtstheoretiker nicht ganz einig. Zur Zeit verfolgt der Staat allerdings eher die relativen Straftheorien.

Nochmal ums wirklich ganz deutlich zu machen: Bei einem Strafverfahren kriegt ein Geschädigter nix, null, nada! Wenn man da was will muss man zivilrechtlich gegen die Person vorgehen und ihn z.B. auf Schadensersatz verklagen oder auf Herausgabe (§985 BGB). Hierbei springt erst was für den Geschädigten heraus.

Wenn Zombie jetzt eh nicht viel Geld hat, dann wäre es kontraproduktiv ihn sofort anzuklagen und ihn dann zu verklagen. Denn der Staat holt sich sein Geld durchaus effizient. Als Kläger will man aber natürlich erstmal selbst seinen Schaden ersetzt haben. Außerdem muss man ja keine Jugendlichen wissentlich willentlich ins Unglück stürzen.


Holzauge, einen Anwalt einzuschalten ist natürlich eine valide Option, allerdings solltest du wirklich ein letztes mal kooperativ versuchen die Sache zu lösen und ihn anrufen. Erzeugt deutlich weniger Kosten und man kann die Sache so garantiert deutlich schneller lösen. Bis nämlich ein Gerichtstermin vereinbart wurde (im worst-case) und dann verhandelt wurde geht wieder einige Zeit ins Land. Du willst doch auch deine ASG möglichst schnell wiedersehen.
Ein anderer Aspekt wäre, dass du Zombie zu einer Straftat angestiftet hast durch den Tuningauftrag. Ich weiß nicht, ob das ein ermittelnder Staatsanwalt bei Verfolgung des Betrugs sieht, aber wenn er es sieht, dann seid ihr beide ziemlich dran. Das Tunen von ASGs >0,5J ist nämlich ein Verstoß gegen das WaffG genau wie das Manipulieren einer scharfen Wafffe.

Ich hoffe ich konnte dir helfen, bzw. dir eventuell eine alternative Lösungsmöglichkeit eröffnen.


Zois, solltest du immernoch nicht kapiert haben, wie das mit den verschiedenen Verfahrensarten läuft, kannst du mir ja eine PM schicken.

Ich hoffe ich habe es dir bitteschön gut erklärt und es dir verraten und damit deine Spannung gelöst zwinkern

Gruß
- Flash



Gut argumentiert mein Freund, bin erfreut!! Aber dein Junge bin ich deswegen noch lange nicht!!
 
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BeitragVerfasst am: 27.07.2006 21:34:14 Antworten mit Zitat
Bodycount_BSK
Insider 
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Also ich bitte Zombie hiermit ausdrücklich darum, sich hier zu äußern.
(Ansich kenn ich ihn als netten zuverlässigen User der mod bei Brainsoft ist)
Ich hoffe das klärt sich alles wall
 
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