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Kleiner Waffenschein - Eine Klarstellung
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Kleiner Waffenschein - Eine Klarstellung 
BeitragVerfasst am: 20.10.2006 00:09:11 Antworten mit Zitat
Mr.99
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Da es vor nicht all zu vielen Stunden wieder eine Frage und ein großes Missverständnis bezüglich des Kleinen Waffenscheins und dem Führen von Freien Waffen gab, dachte ich, es sei an der Zeit, das ein für alle Mal klarzustellen...

1. Vorraussetzungen für eine Beantragung

Für die Erteilung muss der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet sein. Dazu gelten folgende Kriterien:
- keine Vorstrafen
- einwandfreies Führungszeugnis
- fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
- Mindestalter 18 Jahre
- Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
- Keine Geisteskrankheiten

Die Kosten betragen ca. 50€. Zu beantragen bei der zuständigen Waffenbehörde (Kreisverwaltungsbehörde, Polizeipräsidium, Ordnungsamt ... je nach dem)

2. Welche Waffen geführt werden dürfen

Hierzu zählen:
- Schreckschusswaffen
- Reizstoffwaffen
- Signalwaffen

3. Welche Waffen nicht geführt werden dürfen
- Luftpistolen
- Luftgewehre
- CO²-Waffen
- Softairwaffen
- Paintballwaffen

4. Wozu der schein berechtigt
Der "Kleine Waffenschein" berechtigt zum Führen der unter Punkt 2 genannten Waffen, also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder Besitztum. Die unter 2. genannten Waffen haben kein F im Fünfeck, sondern ein PTB-Zeichen. Demnach ist es nicht gestattet, die unter 3. genantnen Waffen zu führen. Ebenfalls gilt dieser Schein nicht bei öffentlichen Veranstaltungen oder Aufzügen.
Beim tatsächlichen Einsatz einer Waffe im Sinne v. Punkt 2 genießt man allerdings keine Card Blanche, sollte es zu ernsthaften Verletzungen kommen (was unter gewissen Umständen möglich ist). Ebenso ist es nicht gestattet, die Waffe sichtbar und offen durch die Öffentlichkeit zu tragen oder damit andere zu bedrohen.



Ich hoffe, damit Klarheit geschaffen zu haben und bitte euch, den Thread nicht zuzumüllen. Wenn ihr Ergänzungen habt, schickt mir lieber eine PN! Und glaubt mir, ein kl. Waffenschein gilt nicht für Softairwaffen!

MfG
Mr.99
 
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