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Rechtliches -
Futteral zum Transport erlaubt?
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Futteral zum Transport erlaubt? 
BeitragVerfasst am: 05.09.2011 23:48:06 Antworten mit Zitat
DavidRothe
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Hi erstmal an alle,
ich habe vor einigen Monaten mal probeweise mit dem Airsoft-Sport angefangen(hobbymäßig), mit einer Well R2(Nachbildung der Vz61). Klar, der Transport davon ist ein Traum, bei Begadi hatte ich mir einen Pistolenkoffer bestellt und ich hatte darin immer noch genug Platz für zwei Akkus und drei Magazine - alles kompakt eben, und dabei noch einfachst abzuschließen!
Jetzt will ich mir etwas größeres zulegen, habe bis jetzt noch nichts fest im Blick, aber alles, was mir interressant scheint, ist in etwa einen Meter lang - das bekomme ich in keinen Rucksack etc., was den Transport etwas... einschränkt.
Jetzt ist meine Frage: Darf ich rein rechtlich den Markierer in ein Futteral packen, mit einem Vorhängeschloss versehen, mir auf den Rücken packen und mit meinem Moped zum Spielfeld fahren? Oder ist das auch schon "zu offen"?
Ich bin noch neu in dem Bereich, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe, bitte ich das zu entschuldigen ;)
 
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BeitragVerfasst am: 06.09.2011 00:13:53 Antworten mit Zitat
ethra
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Darfste machen - ist ja verschlossen.
Wenn jemand mit nem Messer das Ding aufschneidet kannst du ja nix dafür.
Ist wie wenn dir dein Koffer aufgebrochen wird.

Jedoch solltest du darauf achten die Magazine getrennt von der Waffe zu transportieren - das ist nämlich verboten.

Gruß
 
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http://www1.ocn.ne.jp/~avro504/teppoo/icon/svd.gif SVD Dragunov
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BeitragVerfasst am: 06.09.2011 00:23:48 Antworten mit Zitat
DavidRothe
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Na wenn das so einfach ist, dann ist ja gut! Das macht die ganze Sache etwas einfacher. Danke für die schnelle Antwort!
 
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BeitragVerfasst am: 06.09.2011 04:31:55 Antworten mit Zitat
Honk187
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Warum ist es verboten, die leeren Magazine mit der Waffe zu transportieren?

Laut dWg gilt alle Waffen dürfen nur nicht zugriffsbereit in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.

Die Magazine finden keine Erwähnung. Das sind Waffenteile also müstze ich ein ZF auch abmachen. Auch die Munition muss nicht Verschlossen transportiert werden. Lediglich "getrennt... und nicht zugriffsbereit".

Nun die Frage was ist in diesem Fall nicht zugriffsbereit? Lose in der Hosentasche zugriffsbereit. In einer Pappschachtel in der Hosentasche nicht zugriffsbereit. Weil es da immer Auslegungsprobleme gab wurde der Zusatz "verschlossen" dazu geschrieben.

Hinzu kommt, die BBs sind Plastikkugeln. Sie sind kein besonders erwähnter Gegenstand. Die Regelungen des dWg greift hier nicht.

Die BBs kannst du dir in die Socken füllen oder wohin auch immer stecken.

gruss
 
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BeitragVerfasst am: 06.09.2011 09:25:24 Antworten mit Zitat
Mr.99
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Das Problem dabei, Honk, ist einfach, dass das WaffG nicht für Softairwaffen gemacht wurde. Darum zielen die meisten Formulierungen auf scharfe Waffen ab.
Um aber unnötigen Stress zu vermeiden, ist es heute fast schon allgemeinverständlich, dass man alle möglichen, mit Munition und schießen zusammenhängenden Teile einer Softairwaffe voneinander trennt. Also Waffe, Magazine, Akkus, BBs. Besonderes Augenmerk sollte man darauf legen, besonders keine BBs im Magazin zu haben, bzw. auch nicht zusammen zu transportieren. Bei einer Kontrolle kommt es nämlich eigentlich nie gut, wenn noch ein Magazin in der Waffe steckt.
Man kann viel argumentieren, aber ein wenig Mitdenken macht manches leichter.
 
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Batman ist wie ein Airsoftspieler:
Keine Superkräfte, aber jede Menge Gear.
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