Softair SOFTAIR Forum Foren-Übersicht Login Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen Nutzungebedingungen Impressum Softair

Softair

Portal

Softair

SoftairInfos
SoftairNews
SoftairAbkürzungen
SoftairHändler
SoftairTeam

SoftairRechtliches
SoftairDeutsche Gesetze
SoftairWo Airsoft legal ist

SoftairService
SoftairAkkurechner
SoftairJouleRechner
SoftairReviews

Softair Softair
 
Rechtliches -
Import von Airsoft-Teilen und -Zubehör legal?
Softair Professional

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter 
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema
Nächstes Thema
Import von Airsoft-Teilen und -Zubehör legal? 
BeitragVerfasst am: 17.01.2012 19:53:26 Antworten mit Zitat
Storm Force Elite Soldier
Mitglied 
Mitglied
 
Alter: 25 
 


Anmeldedatum: 19.11.2006 
Beiträge: 23 
Handelspunkte: (0|0)
Wohnort: 27232 Sulingen (nahe Bremen)  




Guten Abend,

Nach langer Abstinenz melde ich mich mal wieder. Ich will mir Teile und Zubehör aus China für mein künftiges ASG bestellen. Und zwar Folgendes:

1.) Schalldämpfer (natürlich kein echter SD)
2.) Zweibein
3.) ausziehbarer Gewehrschaft
4.) Ironsight/Tragegriff
5.) Mountbase für den Ironsight

Diese Sachen will ich mir in den nächsten Tagen bestellen.

Ist der Erwerb von diesen AS-Teilen über den Versandweg erlaubt?

Wenn Ja, könntet ihr mir die Stelle im Waffengesetz zeigen, an der man die Erlaubnis nachvollziehen kann? Kann es später beim Zoll Schwierigkeiten deswegen geben und wie müsste ich mich dann verhalten?

Mein Zweites Anliegen:

Sobald ich später irgendwann genug Geld haben sollte, will ich auch Folgendes aus dem Ausland beziehen:

1.) einen echten ACOG ZF mit beleuchtetem Absehen (das heisst also *nur* das ZF wird beleuchtet - NICHT das Ziel)
2.) einen echten Aimpoint Reflexvisier mit leuchtenden Rotpunkt.

Wie sieht in diesem Fall die Gesetzeslage aus?

Thx für Hilfe im voraus,

M-2396
 
_________________
Angriff ist die einzige Verteidigung!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 17.01.2012 20:15:56 Antworten mit Zitat
DavidRothe
Profi Mitglied 
Profi Mitglied
 
Alter: 17 
 


Anmeldedatum: 28.08.2011 
Beiträge: 112 
Handelspunkte: (20|0)
 




Zollmäßg bekomme ich einiges mit, und zumindest bei Deiner obrigen Liste bist Du auf der sicheren Seite. Man beachte nur den Wert der eingeführten Waren, das muss ich nochmal nachlesen, wenn Du einen bestimmten Wert übersteigst, wirds teuer(aber nicht illegal!). Was Du bestellst, sind ja praktisch nur Kunststoff- und Metallteile, die keinerlei Spezialversand oder Erwerbsberechtigung benötigt.

Bei Deinem zweiten Anliegen wäre ich vorsichtiger - ein "echtes" ACOG-Visier arbeitet mit Tritium als Lichtemitter. Visierungen, die "von selbst" leuchten, sind in Deutschland für den Privatmann verboten, nur Polizei und Militär verwenden deshalb Leuchtvisiere an Pistolen etc., auch, wenn es "nur" eine passive Zieleinrichtung ist.
Zu dem Reflexvisier: Ich hoffe, man braucht Dir nicht den Unterschied zwischen Rotpunktvisier und Reflexvisier erklären. Ansonsten... Wenn Du derartig viel Geld ausgeben willst, was hält Dich davon ab, in Deutschland zu kaufen?
 
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 02:31:44 Antworten mit Zitat
Mr.99
Moderator 
Moderator 
 
 


Anmeldedatum: 25.04.2004 
Beiträge: 2796 
Handelspunkte: (130|0)
Wohnort: Ludwigshafen  




Vorsicht, David, da haben sich Fehler eingeschlichen! (Und erklär mir mal bitte per PN den Unterschied, welchen du zwischen Rotpunkt- und Reflexvisieren siehst.)

Zum Thema:

1.: Schalldämpfer.
-> Problematisch!
Denn eigentlich ein waffenrelevantes Teil und damit den Waffen gleichgesetzt, für welche sie gedacht sind. Knackpunkt bei der Sache ist, dass sie eigentlich für vollautomatische, und in deutsche als illegale Schusswaffen zählende, Softairwaffen gemacht sind, genauso wie Innenläufe und komplette Gearboxen. Damit ist der Import nicht ohne weiteres möglich und die Teile könnten dir zum Verhängnis werden. Zumindest zu Gearbox und iirc Läufen gibt es schon BKA Feststellungsbescheide, welche diese Verbotseigenschaften belegen/regeln.
Also lieber im Inland bestellen

2.: ACOG:
Ist nicht wegen irgendwelchem Anleuchten oder so verboten, sondern wegen dem Tritium an sich. Das übersteigt die zulässige radioaktive Höchstaktivität mti welcher man als Privatperson Umgang haben darf um ein Vielfaches.
-> also Verboten!
Eine Möglichkeit wäre, eine Variante ohne Tritium über Oberland Arms zu beziehen. Aber noch teurer als die Varianten mit Tritium. ACOGs fangen neu bei gut 1300€ an. Außerdem ist der Import aus den USA heraus nicht gestattet, wegen ITAR Abkommen.
 
_________________
Batman ist wie ein Airsoftspieler:
Keine Superkräfte, aber jede Menge Gear.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 04:25:23 Antworten mit Zitat
Storm Force Elite Soldier
Mitglied 
Mitglied
 
Alter: 25 
 


Anmeldedatum: 19.11.2006 
Beiträge: 23 
Handelspunkte: (0|0)
Wohnort: 27232 Sulingen (nahe Bremen)  




Erstmal Danke für eure Antworten sehr fröhlich

Mr.99 hat Folgendes geschrieben:

1.: Schalldämpfer.
-> Problematisch!
Denn eigentlich ein waffenrelevantes Teil und damit den Waffen gleichgesetzt, für welche sie gedacht sind.


Das stimmt; aber er gilt nur dann als Schalldämpfer (bzw. Waffe) wenn er auch die Funktion eines Schalldämpfers erfüllen kann - also den Mündungsknall verringern. Das steht im WaffG genau geschrieben! Da eine Schalldämpferattrappe das nicht kann (und bei einer echten Waffe sogar zerplatzen würde), ist es kein Schalldämpfer und damit auch kein Waffenteil/Waffe. Sollte es zu einem Strafverfahren deswegen kommen, müsste der normalerweise eingestellt werden. Oder täusche ich mich da? puhhh

Zitat:

2.: ACOG:
Ist nicht wegen irgendwelchem Anleuchten oder so verboten, sondern wegen dem Tritium an sich. Das übersteigt die zulässige radioaktive Höchstaktivität mti welcher man als Privatperson Umgang haben darf um ein Vielfaches.


Kannst du "Vielfaches" ein bisschen genauer sagen? 10x höher als erlaubt? 100x höher? Welche Größenordnung?

Thx,

M-2396
 
_________________
Angriff ist die einzige Verteidigung!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 09:59:14 Antworten mit Zitat
Mr.99
Moderator 
Moderator 
 
 


Anmeldedatum: 25.04.2004 
Beiträge: 2796 
Handelspunkte: (130|0)
Wohnort: Ludwigshafen  




Diese "Schalldämpferattrappen" verändern das Schussgeräusch aber doch schon, und dämpfen es teilweise sogar. Außerdem steht auf den meisten ein echtes Kaliber, und nicht das 6mm BB drauf. Da schrillen beim Zoll gleich alle Alarmglocken (wg. Waffenteilen).
Ich persönlich würde auf Nummer sicher gehen und diese nur im Inland, oder über einen Händler im Inland, kaufen.


ACOG:
Die erlaubte Höchstgrenze liegt bei 1 Gigabecquerel.
Über die Gesamtaktvitität von ACOGs liegt so bei 3,7 GBq, laut Opticsplanet. Und bei Radioaktivität sind das 3,7-fache schon ein bisschen was.
 
_________________
Batman ist wie ein Airsoftspieler:
Keine Superkräfte, aber jede Menge Gear.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 10:12:41 Antworten mit Zitat
Storm Force Elite Soldier
Mitglied 
Mitglied
 
Alter: 25 
 


Anmeldedatum: 19.11.2006 
Beiträge: 23 
Handelspunkte: (0|0)
Wohnort: 27232 Sulingen (nahe Bremen)  




@Mr. 99:

Der Schalldämpfer, den ich mir kaufen will, ist in Deutschland nirgendwo erhältlich (zumindest nicht bei den großen AS-Händlern, bei denen ich gesucht habe). Was kann ich denn da anderes tun, als sie dort zu bestellen, wo sie verfügbar sind (also im Ausland)?

Soll ich dir zeigen, welchen SD ich mir kaufen will?


zu ACOG: Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass man nur eine Genehmigung (von wem nochmal?) braucht, wenn man einen Gegenstand erwerben will, der die Höchstgrenze überschreitet. Ist dir auch so etwas zu Ohren gekommen?

M-2396
 
_________________
Angriff ist die einzige Verteidigung!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 12:35:39 Antworten mit Zitat
Mr.99
Moderator 
Moderator 
 
 


Anmeldedatum: 25.04.2004 
Beiträge: 2796 
Handelspunkte: (130|0)
Wohnort: Ludwigshafen  




Storm Force Elite Soldier hat Folgendes geschrieben:
Was kann ich denn da anderes tun, als sie dort zu bestellen, wo sie verfügbar sind (also im Ausland)?

Es lassen. Es gibt auch so manche Airsoftwaffe, welche ich gerne hätte, noch nicht in Deutschland. Aber dafür riskiere ich keine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Frag doch einfach mal bei einem (Waffen)Händler vor Ort nach. Sobald der mit seinen Genehmigungen das Teil ins Land geholt hat, ist es ja kein Problem mehr.


Storm Force Elite Soldier hat Folgendes geschrieben:

zu ACOG: Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass man nur eine Genehmigung (von wem nochmal?) braucht, wenn man einen Gegenstand erwerben will, der die Höchstgrenze überschreitet. Ist dir auch so etwas zu Ohren gekommen?


Das hab ich auch schon mal gehört.
Aber erstmal so nen Strahelschutzlehrgang, oder was auch immer das ist, machen, damit man mit diesen Gegenständen Umgang haben darf... (oder finden).
Und dann besteht wohl immer noch das Problem mit dem Import, und dass daran beteiligte Personen keinen Umgang mit dem ACOG haben dürften (genauso wie andere Personen ohne den Lehrgang).
 
_________________
Batman ist wie ein Airsoftspieler:
Keine Superkräfte, aber jede Menge Gear.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 14:03:00 Antworten mit Zitat
Storm Force Elite Soldier
Mitglied 
Mitglied
 
Alter: 25 
 


Anmeldedatum: 19.11.2006 
Beiträge: 23 
Handelspunkte: (0|0)
Wohnort: 27232 Sulingen (nahe Bremen)  




Mr.99 hat Folgendes geschrieben:

Es lassen. Es gibt auch so manche Airsoftwaffe, welche ich gerne hätte, noch nicht in Deutschland. Aber dafür riskiere ich keine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Frag doch einfach mal bei einem (Waffen)Händler vor Ort nach. Sobald der mit seinen Genehmigungen das Teil ins Land geholt hat, ist es ja kein Problem mehr.


1.) Kann ich einen Online-Händler wie z.B. Kotte & Zeller beauftragen, mir das Teil zu besorgen? Besorgen die sich das Teil dann direkt vom Hersteller oder können die das Teil auch von anderen Händlern (im Ausland) abkaufen? (Falls der Hersteller es nicht mehr produziert)

2.) Ist es teurer, wenn der Händler es für mich besorgt? Wenn ja, wieviel Prozent (ungefähr!) ? (Der Wert der Waren, die ich insgesamt aus dem Ausland besorgen will ist 177€ (ohne Versandkosten) und 210,5€ mit Versandkosten)

3.) Steht es denn fest, dass der Kauf einer Schalldämpferattrappe ein Verstoß gegen das WaffG ist? Ist das Auslegungssache?

M-2396
 
_________________
Angriff ist die einzige Verteidigung!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 14:50:34 Antworten mit Zitat
DavidRothe
Profi Mitglied 
Profi Mitglied
 
Alter: 17 
 


Anmeldedatum: 28.08.2011 
Beiträge: 112 
Handelspunkte: (20|0)
 




Also Online-Händler würde ich damit nicht beauftragen - das würden die schätze ich mal auch nicht machen. Wie Mr.99 schon sagte, der Waffenhändler Deines Vertrauens oder nichts zwinkern

Nochmals zum rechtlichen... In Paragraph 3, Absatz 4 WaffG heißt es:

"Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schußwaffen bestimmt sind."

Hat das jemand konkreter...?
 
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 18:00:30 Antworten mit Zitat
Mr.99
Moderator 
Moderator 
 
 


Anmeldedatum: 25.04.2004 
Beiträge: 2796 
Handelspunkte: (130|0)
Wohnort: Ludwigshafen  




DavidRothe hat Folgendes geschrieben:
Nochmals zum rechtlichen... In Paragraph 3, Absatz 4 WaffG heißt es:

"Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schußwaffen bestimmt sind."

Hat das jemand konkreter...?

Was möchtest du denn da konkreter?

Problem bei der ganzen Sache ist halt die Schwammigkeit der Gesetze und Vorschriften, die sich daraus ergibt, dass man nicht alles 100% auf Airsoftwaffen übertragen kann, da das Waffengesetz keinen Unterschied zwischen scharfer Waffe und Softairwaffe kennt, wenn man es genau nimmt.



Storm Force Elite Soldier hat Folgendes geschrieben:

1.) Kann ich einen Online-Händler wie z.B. Kotte & Zeller beauftragen, mir das Teil zu besorgen? Besorgen die sich das Teil dann direkt vom Hersteller oder können die das Teil auch von anderen Händlern (im Ausland) abkaufen? (Falls der Hersteller es nicht mehr produziert)

Das wäre dem Händler selbst überlassen.

Storm Force Elite Soldier hat Folgendes geschrieben:

2.) Ist es teurer, wenn der Händler es für mich besorgt? Wenn ja, wieviel Prozent (ungefähr!) ? (Der Wert der Waren, die ich insgesamt aus dem Ausland besorgen will ist 177€ (ohne Versandkosten) und 210,5€ mit Versandkosten)

Vermutlich wird es teurer, da der Händler ja auch nen kleinen Verdienst machen will. Aber den Preis müsstest du dann eben bereit sein zu zahlen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst. (Airsoft ist eben mal kein billiges Hobby)

Storm Force Elite Soldier hat Folgendes geschrieben:

3.) Steht es denn fest, dass der Kauf einer Schalldämpferattrappe ein Verstoß gegen das WaffG ist? Ist das Auslegungssache?

Es steht zumindest mal nicht fest, dass es kein Verstoß ist. Und es steht auch nicht fest, dass es eine Attrappe ist. Das sind schon mal zwei Punkte, welche dir verdammt schnell zum Verhängnis werden können.
Ein Zollbeamter, welcher sich nicht sicher ist, wird den Schalldämpfer (welcher ja ein Schusswaffenteil ist) lieber erstmal zu sachkundigeren Stellen weiterleiten und begutachten lassen. Wenn die dann z.B. gerade lustig sind, und das Teil auf eine scharfe Waffe schrauben, wobei sie festellen, dass es dämpft, könntest du größere Probleme kriegen. Wäre ja nicht das erste Mal, dass findige Leute versuchen würden, etwas als Spielzeug getarnt ins Land zu schmuggeln...

Fazit:
Geh, vor allem bei Schalldämpfern und anderen Waffenteilen, lieber auf Nummer sicher.
 
_________________
Batman ist wie ein Airsoftspieler:
Keine Superkräfte, aber jede Menge Gear.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
 SOFTAIR Forum Foren-Übersicht -> Rechtliches
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 2  
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter 
 
  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  
powered by phpBB © 2001-2003 phpBB Group. Portal © 2006 by Brohl Media. Foren-Archiv.
© 2003-2010 by www.softairforum.de - Alle Rechte vorbehalten.

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots

Emoticons | Flugvirus | Forum gratis | Handy Forum | Smileys | Smilies | Softairteams

eXTReMe Tracker
Forensicherheit

11696 Angriffe abgewehrt