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BeitragVerfasst am: 21.01.2012 19:42:17 Antworten mit Zitat
Benni96
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Alter: 15 
 


Anmeldedatum: 21.01.2012 
Beiträge: 6 
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Wohnort: Bayern  




Ahoernchen hat Folgendes geschrieben:
Nein. Der war ehrlich nicht sarkastisch gemeint.


Ja, entschuldigung, ich dachte nur es wäre so gemeint, weil mich die Meisten einen * nennt, weil ich mich für die Geschichte und Militär des 2. weltkriegs interessiere. >_>

mfg Benni
 
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012 02:28:04 Antworten mit Zitat
Mr.99
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Beiträge: 2796 
Handelspunkte: (130|0)
Wohnort: Ludwigshafen  




Es kommt auf das Gesamtbild an.
Wenn du mit ner MP40 auftauchst, wird dich erstmal keiner (oder zumindest nicht alle) dafür verurteilen. Wenn du aber Sachen wie "rechts hoch" machst, Hakenkreuze und Reichsadler zur Schau trägst, oder so gleiche Dinge, dann schon eher.

Zu den Fragen vom Anfang:
Es gibt nicht die beste Einsteigerairsoft.
Und Airsoftwaffen sind auch kein Softeis.

Zum Spielen noch mal:
In Deutschland gibt es nur sehr wenige legale Spielfelder; das ist leider so; die Rechtslage ist sehr strikt und die Auflagen kaum zu erfüllen (wie diese lauten, steht oft genug hier im Newbie-Bereich). Und wenn mal ein Team oder Einzelperson ankommt, und erzählt, sie hätte ein super tolles Gelände, sei skeptisch! Illegales Spielen ist nämlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz (und kann damit schwer geahndet werden) und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Noch dazu gibt es in Bayern eine kleine rechtliche Besonderheit: Es erging Weisung an alle Polizeien und Ordnungsämter, dass Airsoft- und Paintballspiele als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) angesehen und mit entsprechender Begründung untersagt werden sollen. Sprich: Spielst du in Bayern Airsoft oder Paintball, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Dies wurde sogar in einem Gerichtsurteil des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes so bestätigt. (Strafrahmen übrigens 5€ bis 10.000€).
 
_________________
Batman ist wie ein Airsoftspieler:
Keine Superkräfte, aber jede Menge Gear.
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